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Zweitmeinungen

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Zweitmeinung – wann immer Sie wünschen


Was ist eine Zweitmeinung? 
Bei einer ärztlichen Zweitmeinung (auch ärztlicher Zweitbefund oder Second Opinion genannt) begutachtet ein zweiter Arzt einen ärztlichen Erstbefund. Dies geschieht im Fall der Radiologie auf Basis der vorliegenden Bilder. Diese zusätzliche Befundung ist eine Selbstzahlerleistung und wird nur in Ausnahmefällen von den Krankenkassen erstattet. Ein entsprechendes Angebot erhalten Sie gerne in unserem Diagnostikzentrum. 

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